Zuschussantrag

Die einzelnen Abteilungen der SGM können, vertreten durch den Abteilungsleiter/die Abteilungsleiterin bzw. stellvertretenden Abteilungsleiter/stellvertretende Abteilungsleiterin, über den Zuschussantrag finanzielle Zuschüsse beantragen.

Zuschüsse bis maximal 3.000 Euro müssen an das Präsidium, bis maximal 15.000 Euro an den Verwaltungsrat gerichtet werden.