Beitragsordnung

Die Beitragsordnung regelt, welche Jahresbeiträge die Mitglieder der Sportgemeinschaft Margetshöchheim 06 e. V. (SGM) zu entrichten haben.

Die Beitragsordnung umfasst auch die Arbeitsstundenregelung, die jedes aktive Mitglied ab dem der Vollendung des 16. Lebensjahres folgenden Kalenderjahres bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres betrifft.