Generalversammlung

Die jährlich bisher immer im März stattfindende Generalversammlung oder Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Sportgemeinschaft Margetshöchheim 06 e. V. (SGM). Zur Teilnahme sind alle wahlberechtigten Mitglieder der SGM zugelassen. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich mindestens einmal innerhalb von drei Monaten nach Geschäftsjahresende (31. Dezember des jeweiligen Kalendervorjahres) statt.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn dies mindestens von einem Zehntel (1/10) der stimmberechtigten Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung schriftlich beim Präsidium beantragt wird. Die Einberufung hat innerhalb einer Frist von vier Wochen zu erfolgen. Die Versammlung soll innerhalb einer weiteren Frist von vier Wochen nach Einberufung stattfinden.