Neu-Mitgliedern, die in den letzten 24 Monaten vor dem gewünschten Eintrittsdatum nicht Mitglied der SG Margetshöchheim 06 e. V. waren, wird ein einmaliges Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Dieses kann ausschließlich schriftlich und ohne Angabe von Gründen in den ersten 3 Monaten ab Eintrittsdatum ausgeübt werden.
Macht das Mitglied von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, endet die Mitgliedschaft nach 3 Monaten ohne jede weitere Verpflichtung. Ansonsten besteht ab dem Eintrittsdatum eine Mitgliedschaft zu dem im Aufnahmeantrag genannten jährlichen Grundbeitrag plus gegebenenfalls Abteilungsbeitrag. In der Folge gilt die ordentliche Kündigungsfrist.