Verwaltungsrat      
         
  Nach der Generalversammlung der SGM ist der Verwaltungsrat die nächste Instanz im Verein. Der Verwaltungsrat, der vier- bis fünfmal im Jahr tagt, besteht aus dem Präsidium, den Abteilungsleitern, den Vorsitzenden und (maximal zwei pro Ausschuss) Stellvertretern von eventuell berufenen Ausschüssen, zwei Jugendvertretern (Alter zwischen 16 und 26 Jahren zum Zeitpunkt der Wahl), aus dem Sprecher des Ehrenrates sowie, wenn vorhanden, aus dem/der Geschäftsführer(in).   Hauptaufgaben des Verwaltungsrates sind die Zulassung, Auflösung oder der Erlass von Richtlinien für Abteilungen, die Genehmigung besonderer Geschäftsführungsmaßnahmen sowie von Rechtsgeschäften von über 5000 Euro und unter 15.000 Euro sowie Aufsichts-aufgaben gegenüber Vorstand und Präsidium. Sitzungen des Verwaltungsrates finden auf Bedarf und Einladung des 1. Vorstandes beziehungsweise auf Antrag von 1/5 der Mitglieder des Verwaltungsrates statt.