| |
Nach
der Generalversammlung der SGM ist der Verwaltungsrat die nächste Instanz
im Verein. Der Verwaltungsrat, der vier- bis fünfmal im Jahr tagt,
besteht aus dem Präsidium, den Abteilungsleitern, den Vorsitzenden
und (maximal zwei pro Ausschuss) Stellvertretern von eventuell berufenen
Ausschüssen, zwei Jugendvertretern (Alter zwischen 16 und 26 Jahren
zum Zeitpunkt der Wahl), aus dem Sprecher des Ehrenrates sowie, wenn vorhanden,
aus dem/der Geschäftsführer(in). |
|
Hauptaufgaben
des Verwaltungsrates sind die Zulassung, Auflösung oder der Erlass
von Richtlinien für Abteilungen, die Genehmigung besonderer Geschäftsführungsmaßnahmen
sowie von Rechtsgeschäften von über 5000 Euro und unter 15.000
Euro sowie Aufsichts-aufgaben gegenüber Vorstand und Präsidium.
Sitzungen des Verwaltungsrates finden auf Bedarf und Einladung des 1. Vorstandes
beziehungsweise auf Antrag von 1/5 der Mitglieder des Verwaltungsrates statt. |
|