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Die
jährlich bisher immer im März stattfindende Generalversammlung
oder Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie besteht
aus allen wahlberechtigten Mitgliedern der SGM. Die ordentliche Mitgliederversammlung
findet jährlich mindestens einmal innerhalb von drei Monaten nach Geschäftsjahresende
(31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres) statt. |
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Eine
außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn dies
mindestens von 1/10 der stimmberechtigten Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung
schriftlich beim Präsidium beantragt wird. Die Einberufung hat innerhalb
einer Frist von vier Wochen zu erfolgen. Die Versammlung soll innerhalb
einer weiteren Frist von vier Wochen nach Einberufung stattfinden. |
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